Berlin, den 13. Februar 2015
Dienstag, Februar 17, 2015, 19:18 -
BRIEFEBeitrag von sb_admin
Abmahnung wegen Verletzung von Nutzungsrechten nach dem Urheberrechtsgesetz (URG)Sehr geehrter Herr a.more.s
hiermit zeigen wir Ihnen an, dass uns (Denecke Priess & Partner, Lennéstrasse 3/Potsdamer Platz, 10785 Berlin) die mauritius images GmbH, Mühlenweg 18, 82481 Mittenwald mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hat. Eine Vollmacht im Original ist diesem Schreiben beigefügt.
Unsere Mandantin wurde im Rahmen einer Internetrecherche darauf aufmerksam, dass auf der von Ihnen betriebenen Domain amores.ch unserer Mandantin allein zustehende Nutzungsrechte an dem in der
Anlage 1 wiedergegebenen Bildmaterial verletzt werden.
Anlage 2 (Screenshot) zeigt die Veröffentlichung.
An diesem in der
Anlage 1 dargestellten fotografischen Werk (Art. 2 Lit. g. URG) steht unserer Mandantin das ausschliessliche Nutzungsrecht für den Rechtskreis der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu (Art. 9, 10, 11, 16 URG). Der in der
Anlage 1 benannte Fotograf, welcher das gegenständliche Lichtbildwerk aufgenommen hat, hat unserer Mandantin ein
ausschliessliches, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes, übertragbares Nutzungsrecht an dem Lichtbildwerk eingeräumt, das auch zu einer berechtigten rechtlichen Verfolgung in diesem Fall führt.
Das Recht zur Nutzung und öffentlichen Zugänglichmachung und/oder Vervielfältigung (Art. 9, 10, 11 URG) an dem Lichtbildwerk wurde Ihnen seitens unserer Mandantin zu keinem Zeitpunkt eingeräumt.
Die Nutzung des Lichtbildwerks auf Ihrer Internetpräsenz erfolgt somit unautorisiert.
Aufgrund der widerrechtlichen Nutzung des streitgegenständlichen Lichtbildwerks stehen unserer Mandantin Ihnen gegenüber Beseitigungs-, Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadenersatzansprüche gem. Art. 62 URG zu.
I. Beseitigungs- und UnterlassungsanspruchAus den dargelegten Verletzungen der ausschliesslichen Werknutzungsrechte an dem Bildmaterial ergibt sich für unsere Mandantin das Recht, Sie auf
unverzügliche Beseitigung des rechtswidrigen Zustands und
zukünftige Unterlassung der rechtswidrigen Beeinträchtigung in Anspruch zu nehmen (Art. 62 URG)
Auftragsgemäss haben wir Sie daher aufzufordern, es ab sofort zu unterlassen, das in der
Anlage 1 wiedergegebene Lichtbildwerk Dritten auf Ihrer Homepage oder in sonstiger Art und Weise öffentlich zugänglich zu machen und/oder zu vervielfältigen und das Lichtbildwerk umgehend von Ihrer
Webseite und Ihrem
Server zu
entfernen. Bitte beachten Sie, dass es für die Beseitigung der Beeinträchtigung
nicht ausreicht, wenn Sie das Bildmaterial
nur von Ihrer Webseite entfernen. Vielmehr haben Sie
auch dafür Sorge zu tragen, dass die sog.
URL-Adresse, unter welcher das Bildmaterial auf Ihrer Homepage eingebunden ist,
endgültig gelöscht wird. Andernfalls ist das Bildmaterial unter der URL im Internet über Ihre Webseite auch weiterhin für Dritte abrufbar und damit veröffentlicht im Sinne des URG.
II. Schadenersatzanspruch(Fortsetzung folgt - oder auch nicht ... ziemlich lange Abhandlung.)