Auch wenn es anderswo ... 
Sonntag, August 4, 2013, 21:27 - ISLAND / ICELAND
... üblich ist, dass man sich über Baustellen und den entsprechenden Lärm am Feriendomizil beklagen bzw. sogar (mit Aussicht auf Erfolg) Klage auf Schadenersatz einreichen kann: In Island gilt das wahrscheinlich nicht. Die drei Sommermonate sind - besonders an abgelegenen Orten - die einzige Möglichkeit, überhaupt baulich tätig zu sein. Hier ist im Moment für etwa einen Monat lang der ganze grosse Balkon ganz einfach durch Gerüste besetzt.
Dass keiner es wage, da zu reklamieren.
Passiert in der Regel auch nicht.

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