Der Herr Rechtsanwältin. 
Samstag, August 3, 2019, 20:07 - BÜCHER
(...) Häufig werde ich gefragt, weshalb ich so konsequent weibliche und männliche Bezeichnungen benutze, also zum Beispiel von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten spreche. Früher habe ich, wie die grosse Mehrheit, stets nur die männliche Form verwandt, damit aber auch die Frauen gemeint. In der Tageszeitung "Neues Deutschland" erschien eines Tages ein Kommentar gegen das grosse "I" in Wortverbindungen (RechtsanwältInnen), das ich ebenfalls nicht leiden kann. Aber der Artikel richtete sich auch gegen die Verwendung weiblicher Bezeichnungen etwa bei Berufsangaben. Wenig später veröffentlichte die Zeitung den Leserbrief einer Frau. Sie unterbreitete folgenden Vorschlag: Da bislang, über Jahrhunderte, die Sprache männlich dominiert war, sollte für die nächsten Jahrhunderte die weibliche Variante gelten, das heisst: Die weibliche Form würde verwendet, und die Männer seien damit auch gemeint. Der letzte Satz ihres Briefes lautete: "Ab heute heisst es dann: Herr Rechtsanwältin Gysi." Ich erschrak - nein, das wollte ich nun ganz und gar nicht werden! Seitdem leiste ich meinen Beitrag für die gleichberechtigte Einführung der männlichen und weiblichen Bezeichnungen. (...)

Zitat aus: Gregor Gysi - Ein Leben ist zu wenig. Eine Autobiographie. Seiten 511/512.
aufbau taschenbuch, 1. Auflage 2019. ISBN 978-3-7466-3520-0.

Link: www.aufbau-verlag.de

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