Sonntag, August 4, 2013, 21:27 - ISLAND / ICELAND
Beitrag von sb_admin
... üblich ist, dass man sich über Baustellen und den entsprechenden Lärm am Feriendomizil beklagen bzw. sogar (mit Aussicht auf Erfolg) Klage auf Schadenersatz einreichen kann: In Island gilt das wahrscheinlich nicht. Die drei Sommermonate sind - besonders an abgelegenen Orten - die einzige Möglichkeit, überhaupt baulich tätig zu sein. Hier ist im Moment für etwa einen Monat lang der ganze grosse Balkon ganz einfach durch Gerüste besetzt. Beitrag von sb_admin
Dass keiner es wage, da zu reklamieren.
Passiert in der Regel auch nicht.


