Was gut zu wissen ist. Schluss. 
Freitag, Dezember 23, 2005, 19:08 - BÜCHER
Es ist gut zu wissen,
dass das Glück
auf dem Rücken der Pferde,

dass die Werra und die Fulda
als Weser ins Meer,

dass fast schon alles in trockenen Tüchern
und ohne jeden Zweifel,

dass Licht ist am Ende des Tunnels
und der Ball rund.

Es ist gut zu wissen,
dass alles bleibt wie es ist.
(Änderungen vorbehalten).

Und es ist gut zu wissen,
dass Menschen, die wissen,
was sie alles nicht wissen,

alles wissen.

Michael Augustin: Was gut zu wissen ist (Sujata Bhatt gewidmet, die mit ihrem Gedicht „What Is Worth Knowing“ den Anstoss gab).
Aus: Das perfekte Glück. Gedichte; mit Zeichnungen des Autors.
Edition Temmen, Bremen 2001; 81 S. ISBN 3-86108-148-2
"Kunstwein". 
Donnerstag, Dezember 22, 2005, 23:18 - ESSEN & TRINKEN
Heute im Berner BUND erstmals mit diesem Begriff konfrontiert worden.
Steht für "in den USA übliche Weinproduktionsmethoden":
In den USA, lese ich, darf Wein bis zu 7 Prozent Wasser oder 35 Prozent Zuckerwasser zugesetzt werden.
Und anstatt ihn jahrelang in Eichenfässern zu lagern, wird der Barrique-Geschmack mit Holzchips künstlich hergestellt.
Ebenfalls erlaubt ist die in Europa nicht zugelassene önologische Methode, den Wein in seine Bestandteile zu zerlegen, im Bedarfsfall anzureichern und wieder neu zusammenzusetzen (Weinfraktionierung). Dadurch sollen Qualitätsschwankungen unterschiedlicher Jahrgänge ausgeglichen werden.
Teilweise werden auch zusätzliche Aromasubstanzen zugemischt.
In europäischen Weingegenden wird ein solches Design-Produkt als "Coca-Cola-Wein" oder "Limonaden-Wein" bezeichnet.
Der Export der US-Weinproduzenten in die EU weist jedoch hohe Zuwachsraten auf.

Auf diesen Schreck hin gönne ich mir jetzt aber ein garantiert* zuckerwasserfreies Schlücklein!
.........................................................................................................
*das "garantiert" entspringt dem weiterhin unerschütterlichen Glauben an die heilsamen Nachwirkungen des italienischen Wein-Pansch-Skandals (80er-Jahre?) und den daraus entstandenen strengen Auflagen für die Produzenten.
Was gut zu wissen ist. Teil 6. 
Donnerstag, Dezember 22, 2005, 22:59 - BÜCHER
Es ist gut zu wissen,
was der liebe Hans
mit dem Knie
und wo der Zimmermann
das Loch.

Es ist gut zu wissen,
dass das Gegenteil
vom Gegenteil
das Gegenteil ist.

Es ist gut zu wissen,
dass böse Menschen
keine Lieder haben,

aber leider
über Unmengen
von Blaskapellen
verfügen.

Es ist gut zu wissen,
dass die Römer
einmal jährlich
am Totengedenktag
der Göttin des Schweigens
einen Fisch mit zugenähtem Maul
opferten.

Es ist gut zu wissen,
dass alle Wege
nicht nur hinführen nach Rom,
sondern auch wieder weg.

Es ist gut zu wissen,
dass sich aus einem Baum
nicht nur Krippen und Särge
herstellen lassen,
sondern auch Schaukelstühle.

Es ist gut zu wissen,
dass fast ein Drittel Deutschlands
von Wald bedeckt ist.

(Michael Augustin: Was gut zu wissen ist - Schluss folgt - )
Weihnachtsbäumchen. 
Donnerstag, Dezember 22, 2005, 15:50 - INNENANSICHTEN
... ist bereit...

Der Irrtum des Wunschdenkens. 
Donnerstag, Dezember 22, 2005, 15:28 - PRESSE
Unter diesem Titel führt Daniel Amman in der Weltwoche Nr. 50/15.12.2005 die Analyse messerscharf und frei vom verhängnisvollen FVTV ("falsch-verstandene-Toleranz" - Virus):

Darf ein muslimisches Mädchen vom Turnen dispensiert werden? Nein. Der jüngste Entscheid zur Integration ist sexistisch, bigott – und die Spätfolge eines fatalen Fehlurteils.
Ein neunjähriges Mädchen im Berner Dorf Stettlen, so entschied die lokale Schulkommission, wird vom obligatorischen Schwimm- und Sexualunterricht dispensiert. Es darf zudem nur teilweise ins Turnen und nicht ins Schullager. Die Eltern der Drittklässlerin, strenggläubige Muslime aus Libyen, die seit gut einem Jahr als Asylbewerber im Dorf leben, hatten dies aus religiösen Gründen verlangt. Dass ihr Gesuch letzte Woche gutgeheissen wurde, ist verhängnisvoll.

Es ist, erstens, ein sexistischer Entscheid, weil er eines unserer wichtigsten Grundrechte verletzt: «Mann und Frau sind gleichberechtigt», hält Artikel 8 der Bundesverfassung fest. «Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit.» Das Mädchen aus Stettlen, das steht ausser Zweifel, wird aufgrund seines Geschlechts diskriminiert. Denn die Söhne strenggläubiger Muslime dürfen baden und turnen, ins Klassenlager und aufgeklärt werden (ohne dass sie erkennbaren Schaden nähmen). Nur den Töchtern wird das verwehrt, weil sie sich verhüllen müssen, weil sie Buben nicht berühren sollen und weil sie nicht ohne männlichen Verwandten ausser Haus übernachten dürfen.

Es ist zweitens ein bigotter Entscheid, weil er die Unterdrückung eines Mädchens akzeptiert und die Religionsfreiheit seiner Eltern höher gewichtet. Und unterdrückt ist dieses Mädchen offensichtlich: Es wird von klein auf der Freiheiten beraubt, die anderen Kindern zustehen. Es wird schon als Neunjährige ausgegrenzt, ausgeschlossen, isoliert. Wer das bestreitet, begreift nicht, was man unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit diesem Mädchen verwehrt: die freie Entfaltung. Schullager etwa, das wissen wir alle aus eigener Erfahrung, sind sozial eminent wichtig. Dort werden Freundschaften geschlossen und vertieft, dort wird erste Körperlichkeit erlebt und Gemeinschaftsgefühl entwickelt, dort sind viele Kinder zum ersten Mal länger von zu Hause weg. Dort lernen sie Dinge, die für ihr Leben wichtiger sind, als den Gemeinen Schneeball im Herbarium richtig bestimmen zu können. Sich zu integrieren, zum Beispiel. Die Religionsfreiheit darf nicht dazu herhalten, Unfreiheit zu rechtfertigen und Errungenschaften, die Generationen von Frauen und Männern nicht zuletzt gegen die christlichen Kirchen erkämpften, leichtfertig preiszugeben.

Es ist drittens ein missratener Entscheid, weil er Immigranten aus anderen Kulturkreisen das Signal vermittelt, Integration sei ein Wunschkonzert. Der Vater des neunjährigen Mädchens, so hört man aus Stettlen und findet das einigermassen befremdend, will es «vor westlichen Einflüssen schützen». Wer aber in der Schweiz lebt – egal mit welcher Religion oder Nationalität, egal ob als Arbeiter aus Luzern oder als Asylbewerber aus Libyen –, muss die fundamentalen westlichen Werte akzeptieren, auf denen die bürgerlichen Demokratien fussen. Dazu gehören der Rechtsstaat, die Gleichberechtigung, das Privateigentum, der säkulare Staat und die Auffassung, dass der Mensch ein selbstverantwortliches Individuum ist. Bei diesen Grundwerten gibt es keine Kompromisse. Das ist kein Ethnozentrismus, kein Rassismus, kein mangelnder Respekt für Andersgläubige, sondern das ist die unerlässliche Voraussetzung unserer pluralistischen und demokratischen Gesellschaft. Diese Grundwerte, das darf nicht vergessen gehen, sollen nicht zuletzt alle Bewohner dieses Landes schützen, Schweizerinnen wie Immigranten, die ihre Religion als Privatangelegenheit leben oder nicht an einen Gott glauben. Auch Mädchen, die gerne mit anderen Kindern baden oder kein Kopftuch tragen möchten.

Es ist viertens leider ein nachvollziehbarer Entscheid, weil das Bundesgericht den Schulen die Hände band. 1993 bewilligte es, gegen den Willen aller zuständigen Behörden, eine Zweitklässlerin im Kanton Zürich aus religiösen Gründen vom Schwimmunterricht zu dispensieren. «Das Verbot des gemischtgeschlechtlichen Schwimmens von Kindern, das von strenggläubigen Angehörigen des Islams befolgt wird», heisst es im Urteil, «fällt in den Schutzbereich der Religionsfreiheit.» Dass dieses Verbot diskriminierend ist, weil es in der Realität nur Mädchen betrifft, war den höchsten Richtern keinen Satz wert. An dieses Urteil halten sich Schulkommissionen wie die in Stettlen, wollen sie nicht vor Gericht gezogen werden.

Es ist an der Zeit, dass eine mutige Schulbehörde einen Prozess riskiert. Das Bundesgericht muss dazu provoziert werden, auf sein Urteil zurückzukommen. Die Chancen stehen nicht schlecht. Die Kulturkonflikte in den Schweizer Schulen haben sich in den letzten zwölf Jahren wegen der Einwanderung und der zunehmenden Religiosität verschärft, wie jede Lehrerin und jeder Lehrer bestätigen kann. Durch gutes Zureden, interkulturelle Symposien oder fragwürdige Kompromisse wird man diese Konflikte nicht bewältigen können. Falsch verstandene Toleranz, so zeigt sich in Stettlen erneut, schützt intolerantes Verhalten, das den Grundwerten unserer Gesellschaft widerspricht. Das kann nicht im Sinn des Bundesgerichts sein. Und bestimmt nicht im Sinn einer selbstbewussten, offenen Schweiz.
Was gut zu wissen ist. Teil 5. 
Donnerstag, Dezember 22, 2005, 15:00 - BÜCHER
Es ist gut zu wissen,
wo der Hund begraben liegt
der Hase im Pfeffer
und die Flinte im Korn,

wo der Kaiser
sein Recht verloren hat
und der Kunde König ist.

Es ist gut zu wissen,
dass in jeder Kurve
der Tod lauert
und in allen vier Ecken
die Liebe drinsteckt.

Es ist gut zu wissen,
dass die Liebe
ein vorübergehender Zustand
zwischen zwei
zu über 70 Prozent aus Wasser
bestehenden Verbindungen ist

und dass da schon mal
Tränen fließen können.

Es ist gut zu wissen,
wie viel auf eine Kuhhaut geht,
und welcher Weg nicht nach Rom führt.

Es ist gut zu wissen,
dass der Schriftsteller Theodor Lessing
den Schriftsteller Thomas Mann
einen Zuckerkönig
der deutschen Leihbibliotheken
genannt hat

und dass ein Gespräch über Bäume
eher durch ein Nadelöhr geht,
als ein Schweigen im Walde.

Es ist gut zu wissen,
wieviel Sternlein stehen

und dass Rumpelstilzchen
Rumpelstilzchen heisst.

(Michael Augustin: Was gut zu wissen ist - Fortsetzung folgt - )
Momentaufnahme. 
Donnerstag, Dezember 22, 2005, 14:57 - HERZLICHKEIT

Die gemeine Mistel (viscum album, eine schmarotzende Pflanze) galt schon bei den Römern als Symbol des Lebens und Überlebens, weil die Pflanze auch im Winter ihre grünen Blätter behält. Es gibt div. Arten wie die Laubholzmistel (mit weißen Beeren), die Eichenmistel (trägt gelbe Früchte, wirft aber im Winter ihre Blätter ab), die Föhrenmistel und die Tannenmistel (beide tragen auch weiße Beeren).
Misteln erreichen ein Alter von 70 Jahren. Ein Baum kann viele Jahrzehnte mistelbewachsen leben, bevor er durch Aussaugung abstirbt. Misteln sind mit Mispeln (=Obstgehölz) nicht verwandt.

Wer in der Weihnachtszeit durch einen Mistelzweig hindurch schreitet (heute hängt man dafür Mistelzweige über Türrahmen in Zimmern oder draussen über die Eingangstüre), darf sich nicht wundern, wenn er plötzlich von jemandem geküsst wird. Der Brauch stammt aus dem Angelsächsischen und soll Glück im neuen Jahr bringen.
To save me from tears... 
Donnerstag, Dezember 22, 2005, 14:50 - MUSIK
Last Christmas
I gave you my heart
But the very next day you gave it away
This year
To save me from tears
I'll give it to someone special

Wham! Last Christmas
...das war zu der Zeit... 
Donnerstag, Dezember 22, 2005, 14:44 - BÜCHER
... da Sie mich liebten und ich Ihnen gesagt hatte, ich empfände grosse Zuneigung für Sie. Sie wünschen mir Glück, und ich kann Sie mir sehr gut vorstellen, wie Sie einen Mann für mich suchen, einen Liebhaber, um mich zu trösten.
Sie glauben, Weihnachten werde für mich traurig sein, und möchten mich in den Armen wiegen. Oh nein! Ich will Ihre Liebkosungen nicht, und Weihnachten wird nur traurig sein, wenn ich es zulasse. (...)

Marcelle Sauvageot: Fast ganz die Deine. Nagel & Kimche. ISBN 3-312-00354-7
Fragen ohne Antwort. 
Donnerstag, Dezember 22, 2005, 14:39 - GEDACHTES
Wieso sind die italienischen Städte eigentlich so wohltuend weihnachtsmarkt- bzw. christkindlmarktfrei?
Und wieso hats im kleinen Bern grad drei davon (Bahnhof/Käfigturm-Waisenhausplatz/Münster)?

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