Sonntag, November 12, 2006, 22:21 - ESSEN & TRINKEN
... gegen den Mann, den brotbackenden und viel-und-gut-kochenden und weinkundigen Workaholic, der seit Jahren ein Stockwerk unter mir wohnt, wegen Verführung zu einseitiger Ernährung – gibt es diesen Straftatbestand überhaupt?Bringt der mir doch vor kurzem - ohne Vorwarnung! - von einer seiner häufigen Reisen nach hier und dort eine wirklich exquisite "formaggella di San Gottardo" mit (und nicht das kleinste Stück!), die er in irgend einem abgelegenen Tessiner Käsekeller entdeckt hat. Der Käse ist dermassen köstlich, dass es seit Tagen am Morgen, am Mittag, am Nachmittag, am Abend, häufig zwischendurch und auch kurz vor dem Schlafengehen bei mir nichts anderes mehr gibt.
Einfach unglaublich, so etwas. Ich liege völlig verkäst darnieder.
Ist das Nötigung? Bewusste Herbeiführung eines fatalen Abhängigkeitsverhältnisses? Verführung zur Sucht? Kennt sich da jemand aus in der juristischen Terminologie und den Möglichkeiten, die mir zur Verfügung stehen?
Mal sehen - ich schneid' mir inzwischen noch so ein Stück formaggella di San Gottardo ab... Es hat noch - HILFE!
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